Gruppenhauptversammlung
2. Gemäß § 46 (2) der Satzung des Boxerklubs, haben die Gruppen „(…) bis spätestens Ende des Monats April eine Gruppenhauptversammlung mit den entsprechenden Berichten gemäß des Abs. 1 durchzuführen.“
Von dieser Vorschrift kann es aufgrund der aktuellen Coronasituation zu Abweichungen kommen…..
weitere Informationen folgen …..